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Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen - 
Dealmaker.io GmbH

Die Dealmaker.io GmbH, Lassenstr. 2, D-14193 Berlin (nachfolgend "Dealmaker"), bietet über ihre Website ein Vermittlungsportal (nachfolgend „Plattform“), das M&A-Beratern (nachfolgend „Berater“) Kontakte (nachfolgend „Leads“) zu Unternehmensinhabern (nachfolgend „Unternehmer“) aus verschiedenen Branchen und Ländern mit dem Anliegen des Verkaufs ihres Unternehmens bzw. von Anteilen an ihrem Unternehmen, eventuell auch ihrer wesentlichen Vermögensbestandteile, vermittelt.
Dealmaker sammelt online Leads von Unternehmer ein, die durch die Nutzung der digitalen Median Informationen über Ihr Unternehmen und ihr mögliches Verkaufsinteresse eingeben. Für die Berater ergibt sich aus der Nutzung der Plattform die Chance, ein Neugeschäft für die eigenen Beratungsleistungen zu generieren, Leads zu potenziellen Unternehmern zu erhalten und den eigenen Deal-Flow und Track-Record auf diese Weise zu vergrößern.
Die Nutzung der Plattform ist für Berater kostenfrei. Die Kontoeröffnung und Registrierung auf der Plattform durch den Berater ist ebenfalls kostenfrei. Je nach Nutzung der Plattform fallen für den Berater Kosten (nachfolgend „Paketpreise“) durch die Beauftragung der Lead-Generierung (nachfolgend „Produktpakete“) an. Die spätere Einführung weiterer Gebühren mit entsprechender Zustimmung der Parteien, z.B. für eine Premium-Mitgliedschaft für Berater, behält sich Dealmaker ausdrücklich vor.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für das grundsätzliche Vertragsverhältnis zwischen Dealmaker und dem Berater bezogen auf die Mitgliedschaft des Beraters auf der Plattform und der Nutzung der Lead-Generierung von Dealmaker durch den Berater.
Alle in diesen AGB verwendeten Begriffe gelten unabhängig von der Sprachform für weiblich, männlich oder divers.

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Leistungsbeschreibung
4. Gewährleistung und Leistungseinschränkungen
5. Haftungsbeschränkung
6. Weitergabe von Daten
7. Datenschutz
8. Verfügbarkeit der Plattform, Ausschluss des Beraters
9. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich
Für das Verhältnis zwischen Dealmaker und dem Berater gelten vorbehaltlich des Abschlusses einer zusätzlichen individuellen Vereinbarung ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Beratungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der kostenpflichtigen Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Beraters werden nicht anerkannt, es sei denn, Dealmaker stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Ein fehlender Widerspruch gegenüber fremden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dealmaker stellt keine Zustimmung dar.

2. Vertragsschluss
2.1. Der Berater kann auf der Plattform ein Profil mit von ihm einzugebenden Daten (allgemeine Daten zum Unternehmen und der Person, Firma, Name, Anschrift, etc.) einrichten und die Eröffnung eines Kontos beantragen. Der Berater erhält in einer separaten E-Mail ein Angebot mit Paketpreisen und kann die mit den jeweiligen Produktpaketen verbundenen Leistungen zur onlinebasierten Generierung von Leads durch Zustimmung in Textform in Anspruch nehmen.
2.2 Dealmaker behält sich vor, die Registrierung eines Beraters und damit Freischaltung nach der Überprüfung des Profils des Beraters abzulehnen.
2.3 Der Berater beauftragt Dealmaker mit der Lead-Generierung, indem er ein gewünschtes Produktpaket auswählt und denen zu diesem Zeitpunkt gültigen Produktpaketen sowie den ABGs von Dealmaker zustimmt. Die jeweiligen Paketpreise zuzüglich USt. stellen eine vorleistungspflichtige Vergütung vom Berater an Dealmaker dar.

3. Leistungsbeschreibung
3.1. Erst nach erfolgter Buchung eines Produktpaketes und vollständiger Zahlung des jeweiligen Paketpreises mittels Überweisung durch den Berater auf das Geschäftskonto von Dealmaker, gilt Dealmaker als vom Berater beauftragt und beginnt Dealmaker mit der digitalen Generierung neuer Leads. Der Berater kann ein oder mehrere Produktpakete gleichzeitig buchen, wünscht der Berater eine länderspezifischen Lead-Generierung, muss der Berater mindestens ein Produktpaket je Land buchen. Der Berater hat Dealmaker darüber zu informieren, welches Produktpaket für welches Land genutzt werden soll, falls der Berater in unterschiedlichen Ländern Leads generieren möchte.
3.2. Dealmaker übersendet die neu generierten Leads exklusiv an den Berater in digitaler Form, bspw. per
E-Mail. Exklusivität bedeutet hier, dass der dem Berater zugesandte Lead keinem anderen Berater auf der Plattform von Dealmaker übersandt wird. Dealmaker übermittelt an den Berater beispielsweise folgende Informationen zu einem Lead (nachfolgend „Projektdetails“): Branche, Umsatz, Jahresüberschuss oder Gewinn oder EBIT, Mitarbeiteranzahl, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Verkaufszeitpunkt, Kundenstruktur, Eigentümerabhängigkeit sowie weitere freiwillige Angaben zum Unternehmer oder zum Unternehmen. Der Berater hat hierbei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen zu einem Lead.
3.3. Nach Übersendung der in dem einzelnen Produktpaket gebuchten Leadanzahl mit der von den Unternehmern bereitgestellten Projektdetails an den Berater in digitaler Form, ist die Leistungserbringung von Dealmaker für dem Berater abgeschlossen.

4. Gewährleistung und Leistungseinschränkungen
4.1 Von Dealmaker wird weder das Zustandekommen eines Vertragsschlusses zwischen dem Unternehmer und einem Berater noch die erfolgreiche Vertragsdurchführung geschuldet. Dealmaker haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm von den Unternehmern zur Verfügung gestellten und an den Berater weitergegebenen Projektdetails. Die Gewährleistung von Dealmaker für vorstehende Punkte ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, ausgeschlossen.
4.2. Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaigen zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Unternehmer und Berater ergeben, ist Dealmaker nicht verantwortlich.
4.3. Dealmaker ermöglicht insofern lediglich eine Kontaktvermittlung zwischen dem beteiligten Berater und dem interessierten Unternehmer. Insbesondere wird Dealmaker nicht Partei eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses oder einer möglichen späteren Transaktion, und übernimmt auch keine weitere beratende oder sonstige Rolle in den möglichen Vertragsverhandlungen oder dem vom Berater betreuten Projekt des Unternehmers. Im Hinblick auf die Abgabe, die Übermittlung oder den Empfang von fremden Willenserklärungen fungiert Dealmaker weder als Vertreter noch als Bote.

5. Haftungsbeschränkung
5.1. Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaigen zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Unternehmer und Berater ergeben, ist Dealmaker nicht verantwortlich.
5.2. Dealmaker haftet für die von ihm erbrachten und geschuldeten Leistungen unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
5.3. Dealmaker haftet zudem für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Berater regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Dealmaker jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dealmaker haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Bezüglich der Verfügbarkeit der Plattform gilt zudem Ziffer 8.
5.4. Soweit die Haftung von Dealmaker ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies, soweit rechtlich zulässig, auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Dealmaker.

6. Weitergabe von Daten
6.1. Die personen- und firmenbezogenen Daten des Leads im Sinne der o.g. Projektdetails werden nur an den einen Berater weitergeleitet, der ein entsprechendes Produktpaket beauftragt hat. Der Berater darf die Daten des Unternehmers und des Unternehmens nur verwenden und verarbeiten, um den Kunden für den Abschluss eines Beratungsvertrages zu kontaktieren. Die weitere Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten hat der Berater mit dem Unternehmer abzustimmen. Eine Berechtigung dazu kann der Berater nicht aus der zur Verfügungstellung der Projektdetails von Dealmaker ableiten. Eine Weitergabe der Daten des Unternehmers durch den Berater an sonstige Dritte ist nicht gestattet. Es gelten zudem die Ausführungen unter Ziffer 7.
6.2. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutzerklärung findet man auf www.dealmaker.io/datenschutz.

7. Datenschutz
7.1. Dealmaker verarbeitet personen- und unternehmensbezogene Daten der Berater und der Unternehmer zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personen- und unternehmensbezogenen Daten innerhalb unserer Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.dealmaker.io/datenschutz.
97.2. Dem Berater stehen als Betroffenem i. S. d. DSGVO folgende Rechte zu:
7.2.1. Auskunftsrecht
Der Berater hat das Recht, von Dealmaker jederzeit auf Antrag eine Auskunft über die von Dealmaker verarbeiteten, ihn betreffenden personen- und unternehmensbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DSGVO zu erhalten.
7.2.2. Recht zur Berichtigung unrichtiger Daten
Der Berater hat das Recht, von Dealmaker die unverzügliche Berichtigung der ihn betreffenden personen- und unternehmensbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig sein sollten.
7.2.3. Recht auf Löschung
Der Berater hat das Recht, unter den in Art. 17 DSGVO beschriebenen Voraussetzungen von Dealmaker die Löschung der ihn betreffenden personen- und unternehmensbezogenen Daten zu verlangen. Diese Voraussetzungen sehen insbesondere ein Löschungsrecht vor, wenn die personen- und unternehmensbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, sowie in Fällen der unrechtmäßigen Verarbeitung, des Vorliegens eines Widerspruchs oder des Bestehens einer Löschungspflicht nach Unionsrecht oder dem Recht des Mitgliedstaats, dem Dealmaker unterliegt.
7.2.4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Der Berater hat das Recht, von Dealmaker die Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht insbesondere, wenn die Richtigkeit der personen- und unternehmensbezogenen Daten zwischen dem Berater und Dealmaker umstritten ist, für die Dauer, welche die Überprüfung der Richtigkeit erfordert, sowie im Fall, dass der Berater bei einem bestehenden Recht auf Löschung anstelle der Löschung eine eingeschränkte Verarbeitung verlangt; ferner für den Fall, dass die Daten für die von Dealmaker verfolgten Zwecke nicht länger erforderlich sind, der Berater sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt sowie, wenn die erfolgreiche Ausübung eines Widerspruchs zwischen Dealmaker und dem Berater noch umstritten ist.
7.2.5. Recht auf Unterrichtung
Hat der Berater das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber Dealmaker geltend gemacht, ist Dealmaker nach Maßgabe des Art. 19 DSGVO dazu verpflichtet, allen Empfängern, denen die den Berater betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Dem Berater steht gegenüber Dealmaker das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
7.2.6. Recht auf Datenübertragbarkeit.
Der Berater hat das Recht, von Dealmaker die ihn betreffenden personen- und unternehmensbezogenen Daten, die er Dealmaker bereitgestellt habt, in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten.
7.2.7. Widerrufsrecht
Der Berater hat gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber Dealmaker zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, wird durch den Widerruf der Einwilligung nicht berührt.
7.2.8.Widerspruchsrecht
Der Berater hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personen- und unternehmensbezogener Daten, die u.a. aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO erfolgt, Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einzulegen. Dealmaker wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Beraters einstellen, es sei denn, Dealmaker kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Unternehmer überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
7.2.7. Beschwerderecht
Der Berater hat ferner das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, D-10969 Berlin; mailbox@datenschutz-berlin.de.
7.3. Falls der Berater eines seiner Rechte geltend machen und/oder nähere Informationen hierüber erhalten möchte, kann er sich postalisch oder per E-Mail an die folgende Adresse wenden:
E-Mail: info[ at ]dealmaker.io
Post: dealmaker.io GmbH, Lassenstr. 2, D-14193 Berlin

8. Verfügbarkeit der Plattform, Ausschluss des Beraters
8.1. Der Berater erkennt an, dass Dealmaker eine permanente Verfügbarkeit der Plattform nicht gewährleisten kann. Es besteht kein Anspruch auf eine permanente Verfügbarkeit. Dealmaker bemüht sich, unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten, eine möglichst reibungslose und durchgehende Verfügbarkeit der Plattform zu realisieren.
8.2. Dealmaker behält sich das Recht vor, Beraterprofile und -konten bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB temporär oder dauerhaft zu sperren. Weitere gesetzliche und vertragliche Rechte und Ansprüche von Dealmaker, insbesondere das Recht zur Vertragsbeendigung, bleiben unberührt.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten zwischen dem Berater und Dealmaker ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Dealmaker.
9.2. Für diese AGB und die weiteren Rechtsbeziehungen zwischen dem Berater und Dealmaker, einschließlich der vorstehenden Gerichtsstandsvereinbarung, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. Dealmaker ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern. Der Berater wird spätestens vier Wochen vor beabsichtigter Änderung der AGB über die in seinem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse über die Änderung informiert. Widerspricht der Berater nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Nachricht über die Änderung der AGB, so gelten die neuen AGB als vom Berater akzeptiert. In der Änderungsmitteilung wird Dealmaker auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens besonders hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der Hauptleistungspflichten der Parteien.
9.4. Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Sie ist unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Dealmaker ist nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.5. Sollten Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien werden, soweit gesetzlich zulässig, die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall einer ungewollten Regelungslücke.